Lärm und Vibrationen unter Kontrolle

Verkehrsinfrastrukturen, die immer näher an bewohnte Gebiete heranrücken, lange Baustellen in Städten und immer ausgefeiltere Industriemaschinen an Arbeitsplätzen schaffen den Bedarf, Lärmbelästigungen in Echtzeit zu charakterisieren. G+P setzt seit mehreren Jahren neue, auf Monitoring basierende Messtechniken ein, die eine direkte und kontinuierliche Überwachung der erzeugten Belästigungen ermöglichen und eine schnellere Reaktion ermöglichen.

Lärm und Vibrationen unter Kontrolle

Warum nur 30 Minuten messen, wenn man 24 Stunden am Tag messen kann?

Haben Sie schon einmal den Satz "Heute ist nicht der richtige Tag zum Messen, wir haben zu wenig Lärm!" gehört oder ausgesprochen? Wenn ein Akustiker eine Lärmmessung durchführt, ist entweder die Aktivität nicht laut genug, die Wetterbedingungen sind ungünstig für die Ausbreitung des Lärms oder die Anzahl der Zugdurchfahrten oder der Straßenverkehr sind nicht repräsentativ. Anstatt nach DEM RICHTIGEN Tag und der RICHTIGEN Zeitnische zu suchen, ist es besser, kontinuierlich über einen längeren Zeitraum zu messen!

Mithilfe von Lärmmonitoring ist es möglich, den Lärm und die Vibrationen einer Aktivität über mehrere Tage, Wochen oder sogar Jahre hinweg zu messen, wodurch die Bewertung genauer und damit zuverlässiger wird.

 

Warum sollte man den Lärm und die Vibrationen einer Aktivität überwachen?

Ob es sich um eine Fabrik, Bushaltestellen in der Stadt, eine Wärmepumpe oder eine andere ortsfeste Anlage handelt - wenn man den von einer Aktivität verursachten Lärm bewerten will, muss man die Lärmphasen charakterisieren.

Die Überwachung ermöglicht :

  • Lärmphasen zu identifizieren und sie zu charakterisieren (Lautstärke, Dauer, Häufigkeit, Repräsentativität)
  • Anomalien und Besonderheiten der Tätigkeit aufzuzeigen
  • Ausfälle zu vermeiden (Risse in Gebäuden, Bruch von Maschinenteilen usw.)
  • Die Betroffenen zu informieren und zu beruhigen
  • Beschwerden zu reduzieren

Letztendlich verleiht das Monitoring der Messung und Bewertung von Lärmbelästigung eine neue Dimension.

 

Möchten Sie die Beschwerden über Lärm und Vibrationen auf Ihrer Baustelle reduzieren? Kontinuierliche Überwachung ist der Schlüssel dazu.

In der Schweiz müssen alle Baustellen die Baulärmrichtlinie einhalten. Diese Richtlinie basiert auf der Notwendigkeit, Maßnahmen zur Lärmbegrenzung zu ergreifen, garantiert aber weder die konsequente Einhaltung von Grenzwerten noch die Akzeptanz der Lärmbelastung durch die Anwohner.

Bei G+P beraten und begleiten wir Bauherren bei der kontinuierlichen Überwachung von Baulärm und -vibrationen. Diese kostengünstige und sehr effektive Lösung wird bereits auf zahlreichen Autobahn- und Eisenbahnbaustellen angewandt. So kann die Einhaltung der Anforderungen überprüft werden, während gleichzeitig die Anwohner informiert werden und eine große Anzahl von Beschwerden an die Bauleitung vermieden werden kann.

Richtlinie_Baulärm_Bund_Schweiz_Cover
Abbildung 1: Baulärm-Richtlinie

G+P entwickelte ein Monitoringsystem auf einer für die Kunden zugänglichen Online-Plattform mit automatischer Erstellung regelmäßiger Berichte.

Image 2: Exemple de l’évolution du bruit d’un chantier pendant 24 heures.Abbildung 2: Beispiel für die Entwicklung des Lärms einer Baustelle während 24 Stunden.

Die Überwachung der Lärmpegel mit der Definition von benutzerdefinierten Alarmen ermöglicht es, den Baustellenleiter jederzeit über den erzeugten Lärm und die Vibrationen zu informieren und ihn per SMS oder E-Mail über eine mögliche Überschreitung der Grenzwerte zu benachrichtigen.

Evaluation du bruit hebdomadaire et détection des alarmesAbbildung 3: Wöchentliche Lärmbewertung und Alarmerkennung

Diese Messmethode ermöglichte in vielen Fällen eine sofortige Korrektur der Lärmsituation. Diese Reaktionsfähigkeit führte zu einem positiven Image bei den Anwohnern und einer besseren Akzeptanz der Baustelle mit dem Vorteil für den Bauherrn, die Anzahl der Beschwerden zu reduzieren und gleichzeitig den Bauzeitplan einzuhalten.

Und Sie? Worauf warten Sie, um die Belästigung durch Ihre Tätigkeit zu überwachen?