

Lärmbeurteilung von Kirchenglocken
Reformirte Kirche in Meilen
Von G+P durchgeführte Arbeiten
- Das Läuten von Kirchenglocken gilt als Alltagslärm. Dafür enthält die Lärmschutzverordnung LSV keine Grenzwerte. Die Beurteilung erfolgt daher direkt nach den Vorschriften des Umweltschutzgesetzes USG resp. nach der "Vollzugshilfe für den Umgang mit Alltagslärm" des BAFU.
- Immissionsmessungen in einem Schlafzimmer rund 600m von der Kirche entfernt
- Beurteilung der Störwirkung
- Beurteilung möglicher Massnahmen
- Berichterstattung
Dienstleistungen
- Alltagslärm
Eckdaten
Auftraggeber
Gemeinde Meilen
Projektleitung G+P
Jonas Knöpfel