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Lärmsanierungsprojekt Bolligen

Die Lärmschutzverordnung des Bundes (LSV) verpflichtet die Kantone dazu, den Lärm entlang ihrer Strassen zu ermitteln und die Strassen - soweit die Belastungsgrenzwerte überschritten sind - bis spätestens 2018 zu sanieren. Im Auftrag des Tiefbauamtes des Kantons Bern wurde für Bolligen- und Krauchthalstrasse ein Lärmsanierungsprojekt (LSP) ausgearbeitet. Das LSP stellt die Planung der Sanierungen und Schallschutzmassnahmen dar. Es dient aber auch der Gemeinde als Beurteilungsgrundlage für Baugesuche und Planungsgeschäfte.

 

Von G+P durchgeführte Arbeiten

  • Beschaffung der Grundlagedaten (Beläge, Geschwindigkeiten, Empfindlichkeitsstufen, Baugesuche, Stand von Einzonungen, Bebauungs- und Gebäudedaten).
  • Aufarbeitung der Verkehrs- und Emissionsdaten.
  • Erhebung lokaler Einflussparameter durch Messungen an repräsentativen Empfängerpunkten.
  • Berechnung und Beurteilung der Lärmbelastungen für die Zustände heute (2002) und im Sanierungshorizont (2018).
  • Untersuchung und Dokumentation möglicher Lärmschutzmassnahmen.
  • Erstellung der Erleichterungsanträge für Gebäude mit verbleibenden GrenzwertÜberschreitungen.
  • Dokumentation der Resultate und Berichterstattung.
  • Detailplanung der Schallschutzmassnahmen an Gebäuden (Schallschutzfenster, Schalldämmlüfter, Sanierung von Rollladenkästen).
  • Überprüfung der Ingenieur- und Architekturausführungsprojekte auf deren akustische Wirksamkeit.
  • Fachbegleitung der Ausführung.
  • Erfolgskontrolle mittels Messungen.