Lärmsanierungsprojekt Bolligen
Die Lärmschutzverordnung des Bundes (LSV) verpflichtet die Kantone dazu, den Lärm entlang ihrer Strassen zu ermitteln und die Strassen - soweit die Belastungsgrenzwerte überschritten sind - bis spätestens 2018 zu sanieren. Im Auftrag des Tiefbauamtes des Kantons Bern wurde für Bolligen- und Krauchthalstrasse ein Lärmsanierungsprojekt (LSP) ausgearbeitet. Das LSP stellt die Planung der Sanierungen und Schallschutzmassnahmen dar. Es dient aber auch der Gemeinde als Beurteilungsgrundlage für Baugesuche und Planungsgeschäfte.
Von G+P durchgeführte Arbeiten
-
Beschaffung der Grundlagedaten (Beläge, Geschwindigkeiten, Empfindlichkeitsstufen, Baugesuche, Stand von Einzonungen, Bebauungs- und Gebäudedaten).
-
Aufarbeitung der Verkehrs- und Emissionsdaten.
-
Erhebung lokaler Einflussparameter durch Messungen an repräsentativen Empfängerpunkten.
-
Berechnung und Beurteilung der Lärmbelastungen für die Zustände heute (2002) und im Sanierungshorizont (2018).
-
Untersuchung und Dokumentation möglicher Lärmschutzmassnahmen.
-
Erstellung der Erleichterungsanträge für Gebäude mit verbleibenden GrenzwertÜberschreitungen.
-
Dokumentation der Resultate und Berichterstattung.
-
Detailplanung der Schallschutzmassnahmen an Gebäuden (Schallschutzfenster, Schalldämmlüfter, Sanierung von Rollladenkästen).
-
Überprüfung der Ingenieur- und Architekturausführungsprojekte auf deren akustische Wirksamkeit.
-
Fachbegleitung der Ausführung.
-
Erfolgskontrolle mittels Messungen.